Förderprogramm "Spitze auf dem Land"

Neue Förderrunde "Spitze auf dem Land" mit Frist 28.02.2026

Erneut können Firmen für die kommende Tranche 26 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land!“ bis 28.02.2026 Förderanträge für Neuentwicklungen über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen.

Ausschreibung Neue Förderrunde „Spitze auf dem Land”

Sämtliche Formulare finden Sie hier.
Hier bekommen Sie Informationen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Wichtig: Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (Definition vgl. Internet – nicht: Randzone Verdichtungsgebiet) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Interessierte Firmen und Gemeinden werden gebeten, sich direkt an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Bucher, nicolette.bucher(@)rpf.bwl.de, zu wenden.