Landtagswahl 2026
Hier erhalten Sie sämtliche Informationen zur Landtagswahl 2026 am Sonntag, 8. März 2026.
Am 8. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs den 18. Landtag ihres Bundeslandes.
Die Wahl findet zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Hier gibt es Erklärfilme zur Landtagswahl Baden-Württemberg kostenlos zum Download.
Infoposter „Landtagswahl Baden-Württemberg am 8. März 2026“
Hier finden Sie Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2026.
Hier finden Sie Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) zur Landtagswahl 2026.
Broschüre Wahlhilfe in einfacher Sprache - Was man über die Landtagswahl wissen muss
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden für alle Wahlberechtigten ab dem 30.01.2026 per Post versendet.
Briefwahl beantragen – Wie?
Gerne auch bequem per Internet
Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, können Briefwahlunterlagen beantragen. Hier ein Überblick über die Möglichkeiten und was zu beachten ist.
Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden
- Antragsformular = Rückseite Wahlscheinantrag
- per Mail an wahlen@triberg.de der per Brief unter der Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer
- Ebenfalls können Briefwahlanträge persönlich im Bürgerservice der Stadt Triberg, Hauptstraße 57, gestellt werden (täglich von 08:30 – 12:30 und am Mittwoch zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und abzugeben.
- Per Online-Antrag
- Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 06.03.2026, 15 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtszeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, Sonntag, 08.03.2026, 18 Uhr, beim Wahlamt, Hauptstraße 57 abgegeben bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen wie z.B. die Ortsverwaltungen ist nicht möglich.
Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung:
wahlen(@)triberg.de oder telefonisch unter 07722 953-226 oder 953-213.
Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116
Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Wer darf nicht wählen?
- Personen, die durch Richterspruch das Wahlrecht verloren haben
- Menschen, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben
- im Ausland lebende Deutsche
- Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben (Ausnahme: zusätzlich deutsche Staatsbürgerschaft und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen werden erfüllt.)
- auch in Baden-Württemberg lebende EU-Bürgerinnen und Bürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) sind nicht wahlberechtigt
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehinder-tenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot inte-ressieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: +49 (0) 761 36122.
Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 (0) 7722 - 953-226 zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer +49 (0) 761 36122.“