Burghügel mit Burggarten und Amtshaus

Burg Triberg

Einstmals befand sich auf dem Burghügel beim Kurhaus die Burg Triberg. Es ist nicht mehr feststellbar, ob die Burg schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts bestand, oder ob sie erst nach der Teilung der damaligen Herrschaft Alt-Hornberg in Hornberg und Triberg entstanden ist.

Heute befinden sich im Burggartennur noch die Grundmauern der ehemaligen Triberger Burg, die bis zu ihrer Zerstörung im Jahre 1642 Sitz des jeweiligen Obervogts war. Etwa 50 Jahre später wurde auf dem Gelände der ehemaligen Schlossscheuer ein repräsentativer Fachwerkbau als Amtshaus errichtet, der künftig den österreichischen Obervögten als Verwaltungsbau und Zehntscheuer für die Herrschaft Triberg diente.

Gerne wird das Gelände des Burggartens immer wieder als Festgelände genutzt, zum Beispiel beim Stadtfest oder großen Jubiläums-Veranstaltungen.

Weitere Informationen zur Geschichte Tribergs und der Ortsteile Nußbach und Gremmelsbach finden Sie hier.

Amtshaus

Beim Triberger Stadtbrand von 1694 verbrannten 35 schindelgedeckte Häuser mitsamt dem alten Amtshaus. Bis zu ihrer Zerstörung im Jahre 1642 diente die benachbarte Triberger Burg dem österreichischen Obervogt als Verwaltungssitz der Herrschaft Triberg.

Das neue Amtshaus von 1694 am Standort der ehemaligen Herrschaftsscheuer und des "Thors ob der Kirche" als Fachwerkbau errichtet. Seither waren dort die folgenden Behörden untergebracht:

  • Österreichisches Obervogteiamt (1694 - 1797)
  • Modenesisches Oberamt (1797 - 1803)
  • Württembergisches Oberamt (Januar - Oktober 1806)
  • Badisches Oberamt bzw. Bezirksamt (1806 - 1924)

Nach Auflösung des Bezirks 1924 beherbergte das Amtshaus, das mit dem gegenüberliegenden Amtshausschopf den großen Stadtbrand von 1826 unbeschadet überstand, den Gendarmerieposten und seit 1954 das Staatliche Forstamt Triberg.

Amtshaus-Schopf

Der Fachwerkbau des Triberger Amtshauses (erbaut 1694) war Verwaltungssitz der vorderösterreichischen Obervogtei in der Zeit von 1694 bis 1806 bzw. des badischen Bezirksamts Triberg von 1806 bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924. Bis 1642 hatte der österreichische Obervogt seinen Amtssitz auf der Triberger Burg, die an Weihnachten 1642 im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde.

Der Triberger Obervogt bzw. Bezirksamtmann benötigte, um alle Gemeinden bzw. Zinken seiner Obervogtei (13 Gemeinden) bzw. seines Amtsbezirks (Ende 19. Jhs. sogar 20 Gemeinden) aufsuchen zu können, auch ein Reitpferd.

In österreichischer Zeit gehörten zur Obervogtei Triberg die folgenden Gemeinden bzw. Zinken: Dreistegen, Furtwangen, Gremmelsbach, Gütenbach, Neukirch, Niederwasser, Nußbach, Rensberg, Rohrbach, Rohrhardsberg, Schönwald, Schonach und die Stadt Triberg.

Die Zehntabgaben an die Obervogtei Triberg lagerten auf den großen Speicherflächen des Amtshauses, das anstelle der ehemaligen Herrschaftsscheuer beim „Oberen Thor“, einem der drei ehemaligen Stadttore, errichtet wurde.

Einer der bekanntesten Triberger Obervögte war Dr. Karl Theodor Huber (1758 -1816), der österreichischer Obervogt, modenaischer und württembergischer Oberamtmann und schließlich, bis zu seinem Tode, badischer Oberamtmann war.

Der denkmalgeschützte Amtshaus-Schopf diente daher als Pferdestall bzw. als Remise, bis das Automobil (ab etwa 1886) den Schopf als Stall überflüssig machte, der fortan nur noch als Abstellraum genutzt wurde.

Die Remise überstand unbeschadet, zusammen mit dem gegenüberliegenden Amtshaus, den großen Triberger Stadtbrand von 1826. Zum Wiederaufbau der Stadt Triberg nach neuem, planstädtischem Grundriss trugen die Triberger die Sandsteine der Burgruine als Baumaterial für ihre Häuser ab. Auch zur Errichtung der Remise vor dem Stadtbrand wurden Sandsteine von der Triberger Burg (erbaut Ende des 13. Jhs.) verwendet.

In den Jahren 2015-2019 konnte die vom endgültigen Zerfall bedrohte Remise vor allem durch das ehrenamtliche Engagement einiger Bürger/innen und unter finanzieller Mithilfe der Stadt Triberg bzw. sachkundiger Beratung durch das Landesdenkmalamt wieder instand gesetzt werden.

Der Fachwerk-Schopf, der nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes eine geschützte Sachgesamtheit mit dem Amtshaus bildet, bleibt somit als geschichtsträchtiges und malerisches Kulturdenkmal für Triberg erhalten.