Richtlinien

Förderung von jungen Familien im Rahmen der Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke im Baugebiet „Sonnenhalde", im Baugebiet "Eichendorffweg" und in den Ortsteilen Nußbach und Gremmelsbach

Die Stadt Triberg im Schwarzwald fördert den Bau von Familienheimen durch einen Nachlass auf den Kaufpreis. Ziel der Förderung ist es, ortsansässigen und auswärtigen Familien die Schaffung von Wohnungseigentum zu ermöglichen.

Um die verschiedenen gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet „Sonnenhalde" und den Ortsteilen Nußbach und Gremmelsbach kann sich grundsätzlich jedermann bewerben. Es wird je Kind ein Nachlass auf den Grundstückspreis gewährt.

Die Richtlinien und den Antrag auf Gewährung eines Nachlasses auf den Grundstückspreis finden Sie hier.

Wohnungsbauförderung Baugebiete "Sonnenhalde" und "Eichendorffweg".pdf (240 kb)
Wohnungsbauförderung Ortsteile Nußbach und Gremmelsbach.pdf (227 kb)

Formular Antrag Gewährung Nachlass Grundstückspreis Sonnenhalde + Eichendorffweg.pdf (72 kb)