Bürgermeisterwahl 2025
Die Bürgermeisterwahl in Triberg im Schwarzwald findet am 9. November 2025 statt, eine etwaige Stichwahl am
30. November 2025.
Briefwahl beantragen – Wie?
Gerne auch bequem per Internet
Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, können Briefwahlunterlagen beantragen. Hier ein Überblick über die Möglichkeiten und was zu beachten ist.
Hinweis: Da die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl voraussichtlich erst ab 20.10.2025 vorliegen, kann es von der Beantragung bis zum Versenden der Unterlagen einige Zeit dauern!
Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden
- Antragsformular = Rückseite Wahlscheinantrag
- Online-Antrag oder mittels QR-Code
- per Mail an wahlen@triberg.de oder per Brief unter der Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer
- Ebenfalls können Briefwahlanträge persönlich im Bürgerservice der Stadt Triberg, Hauptstraße 57, gestellt werden (täglich von 08:30 – 12:30 und am Mittwoch zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und abzugeben.
- Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07.11.2025, 18 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtszeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, Sonntag, 09.11.2025, 18 Uhr, beim Wahlamt, Hauptstraße 57 abgegeben bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen wie z.B. die Ortsverwaltungen ist nicht möglich.
Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung:
Wahlen(@)triberg.de oder telefonisch unter 07722 953-226 oder 953-213.
Öffentliche Kandidatenvorstellung am 23.10.2025 im großen Saal im Kurhaus
Am Donnerstag, 23.10.2025, findet um 19:00 Uhr im großen Saal des Kurhauses die öffentliche Kandidatenvorstellung statt.
Zwei Bewerber werden sich vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Saalöffnung ist bereits um 18:30 Uhr.
Die Veranstaltung wird per Video aufgezeichnet und ist am nächsten Tag, Freitag, 24.10.2025, ab 09:00 Uhr auf dem YouTube-Kanal der Stadt Triberg zu finden. Auf der Homepage der Stadt Triberg und in den Sozialen Medien werden die Links dazu veröffentlicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Triberg mit den Ortsteilen Nußbach und Gremmelsbach sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Download Stellenausschreibung Bürgermeister Triberg im Schwarzwald (32 Kb)
Die Stellenausschreibung wurde am 29. August 2025 im Staatanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Damit Sie als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl zugelassen werden können, möchten wir Sie auf die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) sowie den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg (KomWG BW) und der Kommunalwahlordnung (KomWO BW) hinweisen:
1. Persönliche Voraussetzungen (§ 46 Abs.1 GemO BW)
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger),
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und
- Gewähr bieten, in die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
2. Formale Voraussetzungen für die Bewerbung (§ 10 Abs. 1 KomWG BW i.V.m. § 20 Abs.1 KomWO BW)
- Die Bewerbung kann frühestens ab Samstag, 30. August 2025 bis spätestens Montag, 13. Oktober 2025, 18.00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Triberg, Hauptstraße 57, 78098 Triberg im Schwarzwald, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
- Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Beruf / derzeitige Tätigkeit
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der oben genannten Einreichungsfrist nachzureichen:
Unterstützungsunterschriften (§ 10 Abs. 2 KomWG BW i.V.m. § 20 Abs. 2 KomWO BW)
- Es sind mind. 10 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus Triberg im Schwarzwald vorzulegen.
Diese müssen persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Neben der Unterschrift sind:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift und
- Tag der Unterzeichnung des Unterzeichners anzugeben.
Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften nach Anlage 15 der Kommunalwahlordnung erhalten Sie ab Montag, 1. September 2025 auf Anfrage im Wahlbüro der Stadt Triberg im Schwarzwald. (Ansprechpartnerin: Stefanie Dold, Tel.: +49 (0) 7722 953-226, E-Mail: Wahlen@triberg.de)
Erforderliche Unterlagen (§ 10 Abs. 3 und 4 KomWG BW i.V.m. § 20 Abs. 3 Nr. 2 und 3 KomWO BW)
- Wählbarkeitsbescheinigung: Erhältlich im Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Eidesstattliche Versicherung: Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 46 Abs. 2 GemO vorliegen
- Für EU-Bürger: Zusätzliche eidesstattliche Erklärung über die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes und den Besitz des passiven Wahlrechts dort
Download Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09.11.2025 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 30.11.2025 (201 KB)
Download Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (104 KB)
Die 1. Öffentliche Sitzung des Gemeindwahlausschusses findet am Dienstag, 14. Oktober 2025 um 10:00 Uhr im Rathaussaal, Hauptstr. 57, 78098 Triberg im Schwarzwald statt.
Gegenstand der Sitzung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 9. November 2025 und einer eventuellen Stichwahl am Sonntag, 30. November 205
3. Regelungen zur Durchführung der öffentlichen Kandidatenvorstellung am Donnerstag, 23. Oktober 2025
4. Verschiedenes
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Wer ist wahlberechtigt?
Nach § 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das bedeutet:
Wahlberechtigt ist, wer
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger) besitzt,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Auch wer innerhalb der letzten drei Jahre aus der Gemeinde verzogen ist und nun wieder zuzieht bzw. seinen Hauptwohnsitz wieder in Triberg hat, erwirbt mit der Rückkehr das Wahlrecht zurück (§ 12 Abs. 1 GemO). Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit Amtsantritt.
Wer kann gewählt werden (Wählbarkeit)?
Nach § 46 Abs. 1 GemO sind für das Amt des Bürgermeisters wählbar:
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) sowie Unionsbürger,
- die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (vor der Zulassung zur Wahl),
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und
- die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.