Bürgermeisterwahl 2025

Die Bürgermeisterwahl in Triberg im Schwarzwald findet am 9. November 2025 statt, eine etwaige Stichwahl am
30. November 2025.

Wer ist wahlberechtigt?

Nach § 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das bedeutet:

Wahlberechtigt ist, wer

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger) besitzt,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Auch wer innerhalb der letzten drei Jahre aus der Gemeinde verzogen ist und nun wieder zuzieht bzw. seinen Hauptwohnsitz wieder in Furtwangen nimmt, erwirbt mit der Rückkehr das Bürgerrecht zurück (§ 12 Abs. 1 GemO). Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit Amtsantritt.

Wer kann gewählt werden (Wählbarkeit)?

Nach § 46 Abs. 1 GemO sind für das Amt des Bürgermeisters wählbar:

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) sowie Unionsbürger,
  • die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (vor der Zulassung zur Wahl),
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und
  • die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.