Förderprogramm "Spitze auf dem Land"

Neue Förderrunde "Spitze auf dem Land" T22 mit Frist 29.02.2024

Erneut können Firmen für die laufende Tranche 22 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land!“ bis 29.02.2024 Förderanträge über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre 

Wichtig: Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (Definition vgl. Internet – nicht: Randzone Verdichtungsgebiet) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Interessierte Firmen und Gemeinden werden gebeten, sich direkt an Frau Nicole Bucher vom Regierungspräsidium Freiburg zu wenden.

Kontakt:
Nicole Bucher
Regierungspräsidium Freiburg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und EFRE-ELR Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung – Bertoldstraße 43
79083 Freiburg i. Br. (Postfachadresse)

Tel.: 0761 / 208-1255
Fax: 0761 / 208-39-1255
E-mail schreiben

Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/