Fragen rund um den Winterdienst

Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger?

Wenn der Winter wieder vor der Tür steht bekommen wir viele Anfragen zum Thema Winterdienst. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen hier. 

Wann wird durch den Bauhof gestreut?

Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes und die privaten Vertragsfahrer beginnen bei Schneefall von mindestens 10 cm oder Gefahr der Straßenglätte mit dem Räum- und Streudienst werktags um 05:00 Uhr morgens, sodass bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 07:00 Uhr die Haupt- und Zufahrtsstraßen in Triberg geräumt und im Bereich der Steilstrecken auch gestreut sind. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Stadt die verkehrssicher geräumten und bei Bedarf gestreuten Straßen und Wege an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gewährleisten muss. Die Bereitschaft des Bauhofes und die Einsatzzeiten der Privaträumer enden um 21:00 Uhr.

Auf Grund der topographischen Lage von Triberg (500 – 1.038 m ü. NN) gibt es oft auch größere Temperaturschwankungen zwischen der Stadt und den einzelnen Ortsteilen. 

Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?

Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes umfasst 3 Fahrzeuge und 6 Vertragsfahrer. Neben den Bauhoffahrzeugen sind auch so genannte Handräumer des Bauhofes im Einsatz welche für die verkehrswichtigen Fußgängerüberwege und Gehwege mit Handschneefräse und Schaufeln im Einsatz sind.

Die Winterdienstmaßnahmen werden nach einem Dringlichkeitsschema vorgenommen. Für jedes Einsatzfahrzeug gibt es eine Prioritätenliste der zu räumenden Straßen.

Dringlichkeitsstufe 1

  • Besondere Gefahrenstellen
  • Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen
  • Straßen mit Linien des öffentlichen Nahverkehrs oder Schulbus
  • Zufahrten zu Feuerwachen, DRK etc.

Dringlichkeitsstufe 2

  • Wichtige Sammelstraßen

Dringlichkeitsstufe 3

  • Sammel- und Wohnstraßen

Dringlichkeitsstufe 4

  • Restliche Straßen

Setzt der Schneefall erst in den späten Morgenstunden ein, bitten wir um Verständnis, dass Verkehrsbehinderungen nicht zu vermeiden sind. Wenn die Fahrzeuge während des Berufsverkehrs räumen und streuen müssen, kann es schon mal vorkommen, dass der Verkehr die Einsatzfahrzeuge behindert und sie nicht rechtzeitig zum Einsatzort kommen. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass Räumfahrzeuge innerorts eine mittlere Fahrzeuggeschwindigkeit von ca. 20 km/h erreichen, außerorts ca. 25 km/h. 

Wann streut der Winterdienst Salz?

Die Stadt Triberg führt den sogenannten "differenzierten Winterdienst" durch: geräumt wird ab einer Schneehöhe von ca. 10 cm und gleichzeitiger Salzstreuung.

Dies gilt jedoch nicht für das Hauptstraßennetz und die Steilstücke der Kernstadt. Hier wird hauptsächlich mit Feuchtsalz gestreut. Dies ist eine Mischung aus 70 % trockenem Salz und 30 % Salzlösung (Sole). Durch die Verwendung von Feuchtsalz wird eine vorbeugende Glättebekämpfung ermöglicht. Aufgrund des Solezusatzes ergibt sich ein besseres Haftvermögen, und damit verbunden niedrigere Wehverluste zu den Straßenseiten.

Ein Großteil der Vertragsfahrer ist mit einem Streuautomaten ausgestattet und streut ein Salz-Splittgemisch.

Im gesamten Gebiet der Stadt Triberg und den Ortsteilen sind an den Steilstücken orange-farbene Kisten mit Streumaterial aufgestellt, hier können Autofahrer Streugut entnehmen sollten sie einmal nicht weiter kommen.

Wie bereitet sich die Verwaltung auf den Winterdienst vor?

Für die jährliche Wintersaison bezieht die Stadt Triberg von der Q.met GmbH täglich die regionalen Wetterinformationen. Im Zeitraum 01.11. bis 31.03. erhält der Bauhof täglich eine spezielle Winterdienst-Service-Wettervorhersage. Neben dem bewährten Warnlagebericht gibt es nun auch den Warnlagebericht für das Wochenende. In diesem wird auf winterliche Gefahren hingewiesen sodass der Bauhof die Einsätze besser planen kann.

Welche Räumpflichten haben die Bürgerinnen und Bürger von Triberg und den Ortsteilen Nußbach und Gremmelsbach?

Die Räumpflichten der Bürger wurden in der Streupflichtsatzung der Stadt Triberg geregelt, die aktuelle Fassung dieser Satzung finden Sie hier als PDF zum herunterladen.

Checkliste zur richtigen Fahrzeugausstattung

  • Türdichtungen - mit Silicon einreiben
  • Türschlösser - ölen und fetten
  • Ausrüstung im Auto - Eiskratzer, Defroster-Spray für die Scheiben
  • Ausrüstung im Kofferraum - Starthilfekabel, Schneebesen, Wolldecke
  • Winterreifen - Luftdruck um 0,2 bar gegenüber den Sommerreifen erhöhen Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, die Hersteller empfehlen mindestens vier Millimeter bei Winterreifen für optimalen Grip bei Schnee, Eis und Nässe.
  • Scheibenwaschwasser - Frostschutzmittel zugeben
  • Batterie - Säurestand prüfen
  • Zündkerzen - Prüfen lassen und ggf. austauschen
  • Kühler - Frostschutzmittel nachfüllen
  • Lichtanlagen - Scheinwerfer reinigen und Einstellung prüfen

Hinweis
Der Türschloss-Enteiser nützt übrigens im Handschuhfach wenig, besser ist er in der Jackentasche oder in der Tankklappe aufgehoben.

Wie so oft im Leben geht es nur gemeinsam vorwärts. Jeder einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten dass der Winterdienst für jeden zufrieden stellend abläuft. Denken Sie z.B. auch mal an ihre Nachbarn wenn Sie ihr Fahrzeug nachts direkt auf der Straße abstellen und der Schneepflug am frühen morgen nicht durchkommt! Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen!