• Wohngeld online beantragen (Schwarzwald-Baar-Kreis)


    Ab sofort ist es möglich, das Wohngeld online zu beantragen. Wer den Antrag digital stellen möchte, kann dies über das Landesportal Service-BW (www.service-bw.de) oder über die Internet-seite des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis (www.lrasbk.de/onlineantrag-wohngeld) erledigen.

  • Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?
    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps

  • Gesetzliche Rente
    Bis 2. April freiwillige Rentenbeiträge einzahlen Rentenanspruch erwerben und die Renten erhöhen

  • Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

  • Waldbesitzer können sich Frühjahrspflanzungen fördern lassen
    (Schwarzwald-Baar-Kreis) Dieses Jahr können sich Waldbesitzer Früh-jahrspflanzungen wieder kurzfristig fördern lassen. Nach Information des Ministeriums für ländlichen Raum (MLR) ist es ab sofort möglich, Förderan-träge zu stellen. Alle dazu benötigten Unterlagen finden sich im Förder-wegweiser des MLR. Links zu den richtigen Unterlagen gibt es auch auf der Homepage des Kreisforstamtes: www.lrasbk.de/Forstamt/Förderung.

Einträge insgesamt: 185
[1]      «      1   |   2   |   3   |   4   |   5      »      [37]