Neues aus Gremmelsbach

Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 11. bis 28. März 2015

Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 11. bis 28. März

Die erste von jährlich zwei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 11. bis 28. März 2015 statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 71 Sammelstellen in den Gemeinden an. Außerdem ist das Schadstoffmobil von April bis einschließlich November regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr fest stationiert und zwar in ungeraden Kalenderwochen auf der Kompostanlage Hüfingen und an geraden Kalenderwochen an der Grüngutsammelstelle im Friedengrund in Villingen. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können, sowie die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte der mobilen Sammlung sind im Abfallkompass sowie in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unter www.abfall.Lrasbk.de zu finden.

Wie viele Schadstoffe im täglichen Leben anfallen, zeigt das Ergebnis der Schadstoffsammlungen des vergangenen Jahres. Dabei wurden im Landkreis wieder rund 100.000 kg Sondermüll eingesammelt.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung?
Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger und Feuerlöscher können abgegeben werden. Kurzum also alle umweltgefährdenden oder krankheitserregenden, insbesondere flüssigen Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll, noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur.

Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne - sicher verpackt, damit sie nicht in falsche Hände gelangen können. Auch feste Farb- und Lackreste können umweltgerecht und kostengünstig als Restmüll entsorgt werden, wenn sie komplett ausgehärtet sind.

Ausgediente Haushaltsbatterien können direkt bei den Verkaufsstellen für Haushaltsbatterien kostenlos abgegeben werden. Sie werden aber auch bei den Wertstoffhöfen und Recyclingzentren und bei der mobilen Schadstoffsammlung angenommen.

Ausgediente Autobatterien können ebenfalls direkt beim Handel abgegeben werden, beim Kauf einer neuen Starterbatterie sogar kostenlos. Wer eine Autobatterie ohne Rückgabe einer Altbatterie kauft, muss Pfand zahlen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf einer neuen Autobatterie die alte direkt beim Händler abzugeben.

Altöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl "getauscht" werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 kg bzw. 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werde noch max. 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen und 2 Feuerlöscher angenommen.

Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden. Das Abstellen von Schadstoffen an der Sammelstelle ist verboten, denn es gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern insbesondere auch Kinder, die aus Neugier gerne abgestellte Behälter untersuchen.

Soweit möglich, sollte die Schadstoffe in ihrer ursprünglichen Verpackung abgegeben werden. Ansonsten Behälter gut beschriftet, gut verschlossen und von außen sauber abgeben. Das erleichtert die Zuordnung und vermeidet unnötige Wartezeiten!

Vorsicht: Reste von Chemikalien dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!

Weitere Auskünfte sind über das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamtes 07721 913-7555 erhältlich.