Neues aus dem Rathaus

Landratsamt verlängert das Verbot für Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet

Das seit dem 22. Juli 2022 geltende, generelle Verbot für Wasserentnahmen zur Beregnung und Bewässerung aus oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis wird aufgrund der nach wie vor sehr niedrigen Wasserstände bis zum 18. September 2022 verlängert. Da in den nächsten Tagen keine durchschlagende Verbesserung durch Niederschläge zu erwarten ist, sieht sich das Landratsamt dazu veranlasst, jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung weiterhin zu untersagen. Trotz der zwischenzeitlich gesunkenen Temperaturen und der zuletzt erfolgten Niederschläge, zeigt sich noch keine deutliche Verbesserung bei den Wasserständen und Abflüssen in den oberirdischen Gewässern im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Folgt man den aktuellen Wetterprognosen und Abfluss-Vorhersagen an z. B. den Pegeln von Brigach und Breg, ist auch in den kommenden Tagen, abgesehen von vereinzelten Schauern, insgesamt nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Die zu einem großen Teil noch zu niedrigen Was-serstände werden auch in den nächsten Tagen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gravierend steigen. In einigen Fällen erreichen diese bestenfalls erst den so genannten Mittleren Niedrigwasserwert (MNQ). Aus diesem Grunde hat das Landratsamt nun das bereits mit Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2022 ergangene Verbot jeglicher Art und Weise von Wasserentnahmen zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung nochmals für drei Wochen bis zum 18. September 2022 verlängert.

Das aktuelle Verbot gilt für alle Kreisbewohner. Die dazugehörige Allgemeinverfügung kann auch unter www.schwarzwald-baar-kreis.de bei den Bekanntmachungen in der Rubrik Aktuelles eingesehen werden.