Neues aus dem Rathaus

Hundehaltung

Es erreichen uns in letzter Zeit vermehrt Klagen, bzw. Vorkommnisse, die das Problem freilaufender Hunde und Verunreinigung durch Hundekot betreffen.

Das Ordnungsamt verweist deshalb eindringlich auf die Polizeiverordnung der Stadt Triberg, in welcher geregelt ist, dass

  • Tiere so zu halten und zu führen sind, dass andere in ihrem Wohn-, Ruhe- und Erholungsbedürfnis nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass in der Zeit von 12:30 bis 14:00 und zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Hunde nicht durch fortgesetztes Anschlagen, Bellen und dergleichen die Mittags- bzw. Nachtruhe unzumutbar stören.

  • Hundehalter jederzeit in der Lage sein müssen, so auf ihre Tiere einzuwirken, dass Passanten weder gefährdet noch belästigt werden. Hundeleinenpflicht besteht im Innenbereich der Stadt Triberg auf öffentlichen Straßen und Gehwegen einschließlich der darin liegenden Grün- und Erholungsanlagen. Auch ansonsten, z.B. in Waldgebieten, dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Dies bedeutet, dass sich die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden müssen, innerhalb dessen sie auf Ruf oder Pfiff sofort folgen würden.

  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einer öffentliche Grün- und Erholungsanlage oder in einem Sandkasten verrichtet, ist dies doch der Fall, ist der Hundehalter verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen.

 
Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Ordnungsamt der Stadt Triberg mit drastischen Bußgeldern geahndet wird.

Außerdem ist eine Hundehaltung bei der Stadt Triberg im Schwarzwald umgehend anzumelden.

Leider bringen die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten, auch die große Mehrheit der Hundehalter, die ihre Vierbeiner vorbildlich halten, in Verruf.

Wir appellieren nochmals an den Verstand und die Einsicht einiger Hundehalter, künftig ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu halten und durch mehr Rücksichtnahme ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen.

Die Stadt Triberg hat 12 Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Beutel kostenfrei entnommen und die „Häufchen“ beseitigt werden.

Diese Hundetoiletten befinden sich am:

  • Boulevard/Hauptstraße
  • im Burggarten
  • in der Bahnhofsstraße
  • am Beginn des Panoramaweges
  • am Öschweg
  • Hermann-Schwer-Straße, Richtung Öschweg
  • Feuerwehrgerätehaus
  • Weg zwischen Bergsee und Vogelpark
  • Retsche
  • Nußhurtweg beim Geutschen-Parkplatz
  • Wanderparkplatz Staude
  • Dieterlebauernhöhe
  • sowie Dorfmitte Gremmelsbach

Auch im Wasserfallgebiet sind an den Kassierstellen Beutel erhältlich.

Weiterhin weisen wir daraufhin, dass auch Katzenhalter dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen.