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Hinweis auf Räum- und Streupflicht - beim Winterdienst sind alle gefordert!

Hinweis auf Räum- und Streupflicht – beim Winterdienst sind alle gefordert!

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Stadtverwaltung Triberg bittet die Bevölkerung deshalb um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst. Der Winterdienst ist für Fahrer, Fahrzeuge und Geräte ein harter Job, in kritischen Situationen manchmal eine Herausforderung und zudem eine kostspielige Angelegenheit. Zur reibungslosen Durchführung des Winterdienstes sind alle gefordert. Wir bitten deshalb folgendes zu beachten:


•    Das Straßenlichtraumprofil muss freigehalten werden, d.h. Bäume und Sträucher sind so zurück zu schneiden, dass der Winterdienst problemlos durchgeführt werden kann. Dies betrifft auch Privatgrundstücke im Stadtbereich, wo Sträucher stark in den Gehwegbereich hinein gewachsen sind. Verkehrszeichen und Straßenlaternen, die an Privatgrundstücken stehen, sind von Bewuchs frei zu halten, damit sie jederzeit einsehbar sind.
•    Beim Parken im Straßenbereich sollte eine ausreichende Trasse für den Räumdienst freigehalten werden. Auf Wendeplätzen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, sonst werden diese nicht geräumt.
•    Mülleimer oder sonstige Gegenstände sollten nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden.
•    Viehzäune müssen entlang der Räumstrecke im Winter abgebaut werden, um Schäden oder Behinderungen der Räumfahrzeuge zu vermeiden.
•    Bei Hofzufahrten im Außenbereich sollte den Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Wenden zur Verfügung stehen.
•    Außerdem möchten wir auf die Übertragung der Räum- und Streupflicht der privaten Anlieger auf Straßen und Gehwege hinweisen.


Insbesondere enthält die Satzung die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen. Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. Anwohner die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Satzung der Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Triberg unter www.triberg.de oder bei der Stadtverwaltung Triberg eingesehen bzw. angefordert werden.