Neues aus Nußbach

Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 9. Oktober bis 24. Oktober 2014

Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 9. Oktober bis 24. Oktober 2014

Die zweite und somit in diesem Jahr letzte Schadstoffsammlung für private Haushalte findet vom 9. Oktober bis 24. Oktober 2014 statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 72 Sammelstellen in den Gemeinden an. Außerdem wird das Schadstoffmobil von April bis einschließlich Oktober regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr auf der Kompostanlage Hüfingen stationiert. Ab 2015 ist das Schadstoffmobil in 2-wöchigem Rhythmus abwechselnd an den Freitagen in den geraden Kalenderwochen in Villingen bei der Grüngutsammelstelle Am Friedengrund und in den ungeraden Kalenderwochen auf der Kompostanlage Hüfingen stationiert. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können, sowie die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte der mobilen Sammlung sind in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unter www.abfall.lrasbk.de zu finden.

Wie viele Schadstoffe im täglichen Leben anfallen, zeigt das Ergebnis der Schadstoffsammlungen des vergangenen Jahres. Dabei wurden im Landkreis rund 90.000 kg Sondermüll über das Schadstoffmobil eingesammelt.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger, Kleinkondensatoren und Feuerlöscher können auch abgegeben werden - kurzum alle umweltgefährdenden, krankheitserregenden und brennbaren Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll, noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur.

Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne - sicher verpackt, damit sie nicht in falsche Hände gelangen können. Auch feste Farb- und Lackreste können umweltgerecht und kostengünstig als Restmüll entsorgt werden, wenn sie komplett ausgehärtet sind.

Ausgediente Haushaltsbatterien können entweder direkt bei den Verkaufsstellen für Haushaltsbatterien kostenlos oder aber auch bei den Wertstoffhöfen und Recyclingzentren und bei der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden.

Ausgediente Autobatterien können ebenfalls direkt beim Handel abgegeben werden, beim Kauf einer neuen Starterbatterie sogar kostenlos. Wer eine Autobatterie ohne Rückgabe einer Altbatterie kauft, muss Pfand zahlen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf einer neuen Autobatterie die alte direkt beim Händler abzugeben.

Altöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl "getauscht" werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 kg bzw. 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden max. 2 Feuerlöscher und 10 Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen angenommen. Letztere können auch kostenlos im Handel abgegeben werden.

Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden. Das Abstellen von Schadstoffen an der Sammelstelle ist verboten, denn es gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern insbesondere auch Kinder, die aus Neugier gerne abgestellte Behälter untersuchen.

Soweit möglich, sollten die Schadstoffe in ihrer ursprünglichen Verpackung abgegeben werden. Ansonsten Behälter gut beschriftet, gut verschlossen und von außen sauber abgeben. Das erleichtert die Zuordnung und vermeidet unnötige Wartezeiten.

Vorsicht: Chemische Reste dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!

Weitere Auskünfte sind über das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamtes 07721 913-7555 erhältlich.