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Minijobs: Niedrige Beiträge bei vollem Schutz
Minijobs: Niedrige Beiträge bei vollem Schutz
Seit 1. Januar 2013 können Minijobber monatlich 450 Euro verdienen. Gleichzeitig sind sie jetzt in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.
Zum 1. Januar 2013 steig die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig sind sie jetzt automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem monatlichen Gehalt von 450 Euro müssen Minijobber in der gewerblichen Wirtschaft damit einen Eigenbeitrag von 17,55 Euro zahlen. Mit diesem Betrag sichert sich der Minijobber den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat Vorteile - nicht nur bei der späteren Rente: Unter anderem kann man die Gesundheitspräventionsprogramme der Rentenversicherung nutzen und eine Rieser-Rente abschließen.
Minijobber können sich aber auch von der Versicherungpflicht befreien lassen. Dies erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber und gilt unwiderruflich bis zum Ende der Beschäftigung. Der Abreitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes.
Bei Beschäftigungen in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil fünf Prozent. Da der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent liegt, zahlen versicherungspflichtige Minijobber 62,55 Euro für den vollen Schutz der Rentenversicherung. Auch Minijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind, können sich von der Versicherungpflicht befreien lassen.
Nähere Informationen bietet das Faltblatt "Minijobs: Niedrige Beiträge, voller Schutz". Dieses kann kostenlos unter der Telefonnummer
0721 825-23888 oder per E-Mail (presse(@)drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht es ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitationund Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Villingen-Schwenningen, telefonisch unter 07721 99150, sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.