Neues aus Gremmelsbach

Ukraine-Hilfe: Landratsamt richtet Aufnahmezent-rum in VS-Schwenningen ein

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Städte und Gemeinden im Landkreis bereiten sich weiterhin darauf vor, dass die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine zunimmt. Aus diesem Grund wurden neue Strukturen geschaffen. „Ab Montag, 14. März steht den geflüchteten Menschen aus der Ukraine ein Zentrales Aufnahmezentrum in VS-Schwenningen bereit. Hier sollen alle wichtigen Behördenschritte zusammengefasst werden. Deshalb bin ich den Großen Kreisstäd-ten Villingen-Schwenningen und Donaueschingen sehr dankbar, dass sie uns dabei unterstützen, die Registrierung der Geflüchteten so einfach wie möglich zu gestalten“, so Landrat Sven Hinterseh.

Die Zentrale Aufnahmestelle ist in VS-Schwenningen in der Sturmbühlstraße 177 eingerichtet und von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Dabei können sich geflüchtete Personen aus der Ukraine, die in Villingen-Schwenningen und dem Kreisgebiet untergebracht sind zu den genannten Zeiten registrie-ren. Personen, die in Donaueschingen untergebracht sind, können sich am Montag, Mittwoch und am Freitag registrieren lassen.

In der Zentralen Aufnahmestelle wurde eine Registrierstraße organisiert, in der alles Notwendige für den Aufenthalt der Geflüchteten erfasst wird und mehrere Behörden zusammenarbeiten. Die Ausländerbehörden leiten das Verfahren ein, um einen Aufenthaltstitel erteilen zu können. Die untere Aufnahmebehörde meldet die Geflüchteten an das Regierungspräsidium Karlsruhe, um die sogenannte „vorläufige Unterbringung“ festzustellen. Wenn noch keine Unterkunft in einer Gemeinde vorhanden ist, erhalten die Personen hier einen Unterkunftsplatz. Die vorläufige Unterbringung ist wie-derum für die Kostenerstattung des Landes an den Landkreis ausschlaggebend und für die darauffolgende Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden. Weiter wird in der Registrierungsstraße der Antrag für finanzielle Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt. 

Wichtig ist, dass ankommende Flüchtlinge so schnell wie möglich gemeldet werden. Dies kann in einem ersten Schritt per Mail erfolgen unter: ukrainehilfe(@)lrasbk.de.

Wer Wohnraum für Geflüchtete oder sich als Dolmetscher zur Verfügung stellen möchte oder Fragen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine hat, kann sich per Mail melden unter: ukrainehilfe(@)lrasbk.de. Weitere Infos gibt es auf www.lrasbk.de/ukrainehilfe.de. Wer finanziell spenden möchte, kann dies über das Bündnis deutscher Hilfsorganisationen – Aktion Deutsch-land hilft: www.aktion-deutschland-hilft.de oder direkt auf das Spendenkonto: DE62 3702 0500 0000 1020 30 (Empfänger: Aktion Deutschland hilft) unter der Angabe „Nothilfe Ukraine“.