Neues aus dem Rathaus

Hinweis an alle Hundehalter

Erfreulich ist, dass es in der Stadt Triberg viele verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter gibt, die es mit der Beseitigung und Entsorgung des „Geschäfts des Hundes“ so ernst nehmen. Hierfür danken wir den Hundehalterinnen und Hundehaltern.
 
Die Stadt Triberg ist an einem sauberen Stadtbild interessiert und möchte alle Hundebesitzer daran erinnern, den Hundekot umgehend zu beseitigen und zu entsorgen.
 
Aus diesem Grund hat die Stadt Triberg für diesen Zweck 6 Hundetoiletten im Stadtgebiet aufgestellt. Hier können die Beutel kostenfrei entnommen und die „Häufchen“ beseitigt werden.
 
Diese Hundetoiletten befinden sich am:
 

  • Boulevard/Hauptstraße
  • im Burggarten
  • in der Bahnhofsstraße
  • am Beginn des Panoramaweges
  •  Öschweg, Zugang Rohrbacher Straße
  • sowie am Nußhurtweg beim Geutschen-Parkplatz.

 
Auch im Wasserfallgebiet sind an den Kassierstellen Beutel erhältlich.
 
In der städtischen Polizeiverordnung zum Thema „Verunreinigung durch Hunde“ ist folgendes geregelt:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund sein „Geschäft“ nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Brunnenanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Sollte der Hund dennoch seinen „Hundehaufen“ an einem dieser Plätze verrichten, so ist dieser vom Hundehalter oder Hundeführer unverzüglich zu beseitigen“.
 
Dies gilt auch für Wald- und Wanderwege. Wir bitten um Beachtung und um Nutzung der kostenfreien Hundetoiletten.
 
Ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Ordnungsamt der Stadt Triberg mit drastischen Bußgeldern geahndet wird.