• Vor 5 Jahren erhielt die Stadt Triberg den Smart als Verwaltungsfahrzeug. Das Fahrzeug wurde rein durch die Werbeflächen auf dem Fahrzeug finanziert, dessen Verträge nun nach 5-jähriger Laufzeit enden. Knapp 37.000 km war das Fahrzeug bei Dienstfahrten innerorts, zum Landratsamt, Regierungspräsidium etc. werbewirksam im Einsatz.

  • (Schwarzwald-Baar-Kreis) Viele Bewohner im Schwarzwald-Baar-Kreis beziehen ihr Trinkwasser durch die Gemeinde-Trinkwasserversorgung. Doch es gibt auch einige, deren Trinkwasser aus einer eigenen Quelle oder einem Hausbrunnen stammt und hierfür eine Kleinanlage betreiben, sogenannte Eigenwasserversorger. Wer sein Wasser aus einer eigenen Quelle bezieht, muss eine entsprechende Trinkwasserqualität nachweisen. Noch strenger sind die Auflagen, wenn das Wasser an Dritte im Rahmen einer gewerblichen Nutzung abgegeben wird. Ab 2016 muss das Gesundheitsamt in einem solchen Fall eine noch umfangreichere Untersuchung des Trinkwassers einfordern als bisher.

  • Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verbrauchsabrechnung sind alle Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die vorgeschriebene Eichung bzw. den Wechsel der installierten Wasserzähler vorzunehmen.

  • "Es zahlt sich aus, die Steuererklärung frühzeitig und elektronisch abzugeben", so der Leiter des Finanzamtes Villingen-Schwenningen, Karl-Heinz Huy. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet zwar erst am 31. Mai 2015, aber je näher der Termin rückt, desto mehr Steuererklärungen gehen bei den Finanzämtern ein.

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