Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 2. bis 19. März 2016

Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 2. bis 19. März 2016

Die erste von jährlich zwei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 2. bis 19. März 2016 statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 71 Sammelstellen in den Gemeinden an. Außerdem ist das Schadstoffmobil von April bis einschließlich November regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr fest stationiert und zwar in ungeraden Kalenderwochen auf der Kompostanlage Hüfingen und an geraden Kalenderwochen an der Grüngutsammelstelle im Friedengrund in Villingen. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können ist im Abfall-ABC zu finden. Die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte der mobilen Sammlung stehen in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unter www.abfall.lrasbk.de.

Wie viele Schadstoffe im täglichen Leben anfallen, zeigt das Ergebnis der Schadstoffsammlungen des vergangenen Jahres. Dabei wurde im Landkreis wieder rund 100.000 Kilogramm Sondermüll eingesammelt.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger und Feuerlöscher können auch abgegeben werden. Kurzum also alle umweltgefährdenden oder gesundheitsgefährdende, insbesondere flüssigen Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll, noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur.

Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne - sicher verpackt, damit sie nicht in falsche Hände gelangen können. Einige Apotheken betreiben ein eigenes Rücknahmesystem für Altmedikamente. Auch feste Farb- und Lackreste können umweltgerecht und kostengünstig als Restmüll entsorgt werden, wenn sie komplett ausgehärtet sind.

Ausgediente Haushaltsbatterien oder Akkus können direkt bei den Verkaufsstellen kostenlos abgegeben werden. Sie werden aber auch bei den Wertstoffhöfen und Recyclingzentren angenommen.

Ausgediente Autobatterien können ebenfalls direkt beim Handel abgegeben werden, beim Kauf einer neuen Starterbatterie sogar kostenlos. Wer eine Autobatterie ohne Rückgabe einer Altbatterie kauft, muss Pfand bezahlen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf einer neuen Autobatterie die Alte direkt beim Händler abzugeben.

Altöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchen Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl "getauscht" werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 Kilogramm oder 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden noch maximal 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren (Energiesparlampen) und 2 Feuerlöscher angenommen.

Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden. Das Abstellen von Schadstoffen an der Sammelstelle ist verboten, denn es gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern insbesondere auch Kinder, die aus Neugier gerne abgestellte Behälter untersuchen.

Soweit möglich, sollten die Schadstoffe in ihrer ursprünglichen Verpackung abgegeben werden. Ansonsten Behälter gut beschriftet, gut verschlossen und von außen sauber abgeben. Das erleichtert die Zuordnung und vermeidet unnötige Wartezeiten.

Vorsicht: Reste von Chemikalien dürfen nie zusammengeschüttet werden, das es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!

Weitere Auskünfte sind über das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamtes 07721/913-7555 erhältlich.