Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer

Presseinformation der
Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
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Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:

Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer
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Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit.
Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Bruttoeinkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobetrag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss.
Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse(@)drv-bw.de bestellt werden.


Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. eingest. 14.07.2022