Ende der Stallpflicht für Geflügel auf der Baar mit Ablauf des 14. Februar - günstige Seuchenlage aber nur im Süden und der Mitte von Baden-Württemberg

Ende der Stallpflicht für Geflügel auf der Baar mit Ablauf des 14. Februar - günstige Seuchenlage aber nur im Süden und der Mitte von Baden-Württemberg (Schwarzwald-Baar-Kreis)

Seit nunmehr fünf Wochen war bei allen tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln in der Region die Untersuchung auf Geflügelpest negativ. Aktuelle Verdachtsfälle bestehen nicht mehr, die letzte Untersuchung wurde am Montag, 14. Februar mit negativem Ergebnis abgeschlossen.

Darum wird die Stallpflicht auf der Baar von den Landratsämtern Schwarz-wald-Baar-Kreis und Tuttlingen nicht weiter verlängert und gilt ab dem 15. Februar nicht mehr.
Begonnen hatte es im November 2021 mit vier toten Schwänen aus einem Gewässer in der Nähe von Donaueschingen, bei denen die Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden war. Die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen hatten daraufhin die Aufstallung von Geflügel in der Baar-Region angeordnet. Die Stallpflicht war ursprünglich bis zum 17. Januar 2022 befristet. Wegen weiterer Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Raum Donaueschingen, zuletzt Anfang Januar bei einem mit neurologischen Symptomen aufgefundenen Mäusebussard, wurde die Stallpflicht bis einschließlich 14. Feb-ruar 2022 verlängert. Nachdem nun keine neuen Fälle mehr aufgetreten sind darf das Geflügel ab Dienstag, 15. Februar wieder ins Freie.

Die Veterinärämter des Schwarzwald-Baar-Kreises und des Landkreises Tuttlingen weisen jedoch darauf hin, dass die Seuchenlage nur im Süden und in der Mitte von Baden-Württemberg günstig ist. Bereits in Nordbaden gibt es aktuelle Feststellungen der Geflügelpest in Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim. An der Küste verläuft das Geschehen mit unverminderter Heftigkeit, und auch im übrigen Deutschland werden laufend Geflügelpest-Fälle registriert. Allein seit dem 1. Januar 2022 gab es in Deutschland 466 Nachweise bei Wildvögeln sowie in 15 Hausgeflügelhaltungen und Zoos.
Der bereits einsetzende Frühjahrszug der Wasservögel (zum Beispiel die früh ziehenden Watvögel) dürfte für unsere Region jedoch keine Gefahr mehr darstellen, da er in Richtung Nordosten von uns wegführt.

Die Veterinärämter bitten die Geflügelhalter trotzdem um erhöhte Vorsicht. Insbesondere Kontakte von Hausgeflügel mit wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln und Raben sind zu vermeiden. Besonders kritisch ist, wenn zum Beispiel Stockenten, Wildgänse (Graugänse, Rostgänse oder Nilgänse) oder Raben in den Auslauf einfliegen und mit dem Geflügel fressen. Deshalb sollte das Geflügel im Stall gefüttert werden. Ebenso wird betont, dass das Tränken des Geflügels mit Dach- oder Oberflächenwasser unabhängig von einer besonderen Geflügelpest-Gefahr verboten ist.

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht gilt, dass krank erscheinende oder tote Wasservögel (zum Beispiel Enten, Schwäne, Gänse, Reiher), Greifvögel, Raben oder Elstern nicht angefasst werden sollten, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden.