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Beim Winterdienst sind alle gefordert!

Nachdem der Winter nun Einzug gehalten hat, weist die Stadt Triberg noch einmal ausdrücklich auf die Räum- und Streupflichtsatzung hin. Die Satzung enthält insbesondere die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen. Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. Anwohner die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Satzung der Räum- und Streupflicht kann auf der Homepage der Stadt Triberg unter www.triberg.de oder bei der Stadtverwaltung Triberg eingesehen bzw. angefordert werden.

Zur reibungslosen Durchführung des Winterdienstes sind alle gefordert. Die Stadt Triberg bittet die Bevölkerung deshalb um Mithilfe und appelliert an alle Beteiligten gegenseitiges Verständnis zu zeigen.