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Trinkwasserverordnung geändert - Umfang der Untersuchungen wird erweitert

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Viele Bewohner im Schwarzwald-Baar-Kreis beziehen ihr Trinkwasser durch die Gemeinde-Trinkwasserversorgung. Doch es gibt auch einige, deren Trinkwasser aus einer eigenen Quelle oder einem Hausbrunnen stammt und hierfür eine Kleinanlage betreiben, sogenannte Eigenwasserversorger. Wer sein Wasser aus einer eigenen Quelle bezieht, muss eine entsprechende Trinkwasserqualität nachweisen. Noch strenger sind die Auflagen, wenn das Wasser an Dritte im Rahmen einer gewerblichen Nutzung abgegeben wird. Ab 2016 muss das Gesundheitsamt in einem solchen Fall eine noch umfangreichere Untersuchung des Trinkwassers einfordern als bisher.

Die Eigenwasserversorger werden bereits bisher jährlich aufgefordert, eine Routineuntersuchung durchzuführen, wenn sie Wasser an Dritte weitergeben. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel mehr als eine Wohneinheit vorliegt, Wohnraum oder eine Ferienwohnung vermietet, Direktvermarktung oder eine Milchwirtschaft betrieben wird. Bei der Routineuntersuchung wird die Trinkwasserqualität anhand von einschlägigen Parametern, 21 an der Zahl, auf die Gesundheitsverträglichkeit überprüft. Hierzu zählen eine mikrobiologische und eine chemische Untersuchung.

Die seit dem 14. Dezember 2012 geltende Trinkwasserverordnung sieht nunmehr einen erweiterten Umfang der Untersuchung vor. Deshalb muss das Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis im Jahr 2016 eine detaillierte Überprüfung des Trinkwassers der Eigenwasserversorger mit Abgabe an Dritte einfordern. Neben den bisher zu überprüfenden Trinkwasserwerten sind die Eigenwasserversorger dazu angehalten, ihr Trinkwasser umfangreicher als bisher auf Schadstoffe überprüfen zu lassen. Hier wurde der Untersuchungsumfang für die chemischen Parameter deutlich vergrößert. Dies dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, um erhöhten Konzentrationen gesundheitlich bedeutender Stoffe im Trinkwasser entgegenwirken zu können, wie beispielsweise Nitrat oder Pflanzenschutzmittel. Ebenso wird Arsen, das zum Teil natürlichen Ursprungs im Schwarzwald-Baar-Kreis auftritt und in das Trinkwasser übergehen kann, untersucht.

Die Untersuchungen müssen durch anerkannte Labore durchgeführt werden. Während die bisherige jährliche routinemäßige Untersuchung für die Eigenwasserversorger bei 120 bis 150 Euro lag, schlägt die umfassende Untersuchung, welche die routinemäßige Untersuchung beinhaltet, nunmehr mit rund 300 bis 500 Euro zu Buche.

Die umfassende Untersuchung wird durch das Gesundheitsamt zunächst einmalig im Jahr 2016 eingefordert. Werden dabei keine Auffälligkeiten festgestellt, reicht weiterhin die jährliche routinemäßige Untersuchung aus. Sollten im Rahmen der umfassenden Untersuchung jedoch Grenzwertüberschreitungen auftreten, müssen die entsprechenden Parameter ergänzend über die routinemäßige Untersuchung hinaus künftig mituntersucht werden.

Das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises wird Ende Januar rund 400 Eigenwasserversorger im Schwarzwald-Baar-Kreis anschreiben und über die Vorgehensweise informieren. Weitere Informationen sind auf www.schwarzwald-baar-kreis.de erhältlich. Für Fragen stehen vom Gesundheitsamt Tatjana Ritter und Dietmar Flaig, Telefon: 07721 913 -7166 und -7167 bereit.

Hintergrund:
Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung 2012, ist die Pflicht zur umfassenden Untersuchung im Falle einer gewerblichen Nutzung neu eingeführt worden. Hier handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes, die die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie darstellt. Die Trinkwasserverordnung lässt allerdings nur geringe Beurteilungs- und Ermessensspielräume