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Verkehrsverhältnisse in der Kreuzstraße ändern sich - teilweise Aufhebung der Einbahnregelung
Um die Verkehrssituation in der Kreuzstraße zu verbessern wird die
Einbahnstraßenregelung ab der 2. Ebene der Parkgarage bis zum
Bühler-Parkplatz/Wallfahrtssteig aufgehoben. Somit ist künftig ab der Einmündung
der Schwendistraße bis zum Bühler-Parkplatz/Wallfahrtssteig mit Gegenverkehr zu
rechnen.
Verkehrsteilnehmern wird somit ermöglicht, über den Wallfahrtssteig/Busparkplatz auf die B500 zu
gelangen. Die Beschilderung wird durch den Bauhof geändert.
Die Aufhebung der Einbahnregelung ist vorerst befristet bis Ende Oktober.
Die Stadtverwaltung bittet um Rücksichtnahme und Beachtung.