Neues aus dem Rathaus

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge für 2022 bis 31. März möglich

Wer rückwirkend für das Jahr 2022 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun. Die Frist läuft am 31. März 2023 ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin.

Wer kann einzahlen?
Alle, die aktuell oder generell nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen und keine Vollrente nach der Regelaltersgrenze beziehen, können sich freiwillig bei der DRV versichern. Dies gilt für Selbstständige, Freiberufler sowie nicht berufstätige Ehegatten. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind berechtigt, freiwillige Beiträge zu zahlen.

Was kosten freiwillige Beiträge?
Die Höhe der freiwilligen Beiträge bestimmt man selbst: Für das Jahr 2022 kann pro Monat zwischen 96,72 Euro und 1.311,30 Euro entrichtet werden. Die Höhe künftiger freiwilliger Beiträge kann jederzeit geändert werden.

Was bringt eine Einzahlung?
Freiwillige Beiträge erhöhen die eigenen Rentenansprüche und gegebenenfalls den Hinterbliebenenschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt auch die Absicherung im Fall der Erwerbsminderung bestehen. Außerdem können durch die Einzahlungen Ansprüche auf Präventions- und Rehabilitationsleistungen entstehen.
Wer zum oben genannten Personenkreis zählt, Wert auf Sicherheit und eine monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende legt, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Beitragszahlungen beraten lassen. Da diese Zahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können, sind sie auch aus steuerlichen Gründen interessant – allerdings muss im Alter die Rente dann versteuert werden. Bei allen Vorteilen sollten Interessenten beachten, dass eine Auszahlung des eingezahlten Kapitals vor Rentenbeginn in der Regel nicht möglich ist.

Muss ein Antrag gestellt werden?
Um freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen zu können, sollte der »Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung« gestellt werden. Dieser kann online bequem von zu Hause über den eService der DRV gestellt werden: www.eservice-drv.de.  Enthält der anschließende Bescheid den Hinweis, dass eine Beitragszahlung möglich ist, werden darin auch die weiteren Details zur anstehenden Zahlung ausgeführt.

Weitere Informationen
Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge können Interessierte online unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de und in der kostenlosen Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile« nachlesen. Die Broschüre steht online zur Verfügung oder kann als Papierversion unter Telefon 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse(@)drv-bw.de bestellt werden.