Neues aus dem Rathaus

Hundehaltung

Es erreichen uns in letzter Zeit vermehrt Klagen bzw. Vorkommnisse, die das Problem freilaufender und beißender Hunde betreffen, aber auch die Verunreinigungen durch Hunde.  
 
Das Ordnungsamt verweist deshalb eindringlich auf die Polizeiverordnung der Stadt Triberg, in welcher geregelt ist, dass
 

  • Hundehalter jederzeit in der Lage sein müssen, so auf ihre Tiere einzuwirken, dass Passanten weder gefährdet noch belästigt werden. Hundeleinenpflicht besteht im Innenbereich der Stadt Triberg einschließlich der Ortsteile Nußbach und Gremmelsbach auf öffentlichen Straßen und Gehwegen einschließlich der darin liegenden Grün- und Erholungsanlagen. Auch an den beliebten Spazierwegen wie dem Panoramaweg, dem Öschweg sowie im Wasserfallgebiet besteht Leinenpflicht.
    Aber auch ansonsten, z.B. in Waldgebieten, dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Dies bedeutet, dass sich die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden müssen, innerhalb dessen sie auf Ruf oder Pfiff sofort folgen würden. 

  • Tiere so zu halten und zu führen sind, dass andere in ihrem Wohn-, Ruhe- und Erholungsbedürfnis nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass in der Zeit von 12:30 bis 14:00 und zwischen 22:00 und 07:00 Uhr Hunde nicht durch fortgesetztes Anschlagen, Bellen und dergleichen die Mittags- bzw. Nachtruhe unzumutbar stören.


  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage oder in einem Sandkasten verrichtet, ist dies doch der Fall, ist der Hundehalter verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen. Es stehen zahlreiche Hundetoiletten verteilt in Triberg, Nußbach und Gremmelsbach zur Verfügung.

 
Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Ordnungsamt der Stadt Triberg mit drastischen Bußgeldern geahndet wird.
Wenn Sie einen Verstoß beobachten, melden Sie dies gerne an das Ordnungsamt, der Name des Halters wird jedoch benötigt. So können uneinsichtige Hundehalter ermahnt werden.
 
Leider bringen die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten, auch die große Mehrheit der Hundehalter, die ihre Vierbeiner vorbildlich halten, in Verruf.
 
Wir appellieren nochmals an den Verstand und die Einsicht einiger Hundehalter, künftig ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu halten und durch mehr Rücksichtnahme ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen.