• Sonderabfallsammlung für Gewerbe
    (Schwarzwald-Baar-Kreis) Ende April findet die Schadstoffsammlung 2024 für Gewerbetreibende im Schwarzwald-Baar-Kreis statt. Zur Vermeidung unnötiger Schreibarbeit vor Ort werden die Anlieferer gebeten, ihren Firmenstempel mitzubringen.

  • Weniger Lärm für Anlieger der Bundesstraße B 33 in St. Georgen – ab Montag, 8. April nachts Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Schwarzwald-Baar-Kreis)


    Ab Montag, 8. April können die Anwohner der B 33 in der Ortsdurchfahrt von St. Georgen ruhiger schlafen.


    Auf Antrag der Stadt St. Georgen hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr angeordnet.


    Das Straßenbauamt hat die Beschilderung zwischenzeitlich aufgestellt. Ab dem Montag, 8. April gelten die neuen Geschwindigkeiten.

  • Gesetzliche Rente
    Bis 2. April freiwillige Rentenbeiträge einzahlen Rentenanspruch erwerben und die Renten erhöhen

  • Selbsthilfetag „Mit sich im Einklang – wirksam auf andere“



    Gesundheitskongress „Klima und Gesundheit – Perspektiven, Herausforderungen und Chancen für das Gesundheitswesen!“



    Krebs-Infotag „Ganzheitliche Behandlungsmöglichkeiten – Schwerpunktthema: Ernährung bei Krebs“



    Demenz-Veranstaltung „Gemeinsam stark: innovative Unterstützungsangebote für Angehörige von Menschen mit Demenz“

  • Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Hilfe erhalten Ruheständler dabei durch die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese Bescheinigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2023 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2023 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

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