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Anhaltende Niedrigwasserstände in den oberirdischen Gewässern des Schwarzwald-Baar-Kreis Landratsamt schützt Gewässerlebensräume und untersagt Wasserentnahmen zur Bewässerung

Pressemitteilung
Nr.: 476 vom 22.07.2022


Anhaltende Niedrigwasserstände in den oberirdischen Ge-wässern des Schwarzwald-Baar-Kreis
Landratsamt schützt Gewässerlebensräume und untersagt Wasserentnahmen zur Bewässerung


(Schwarzwald-Baar-Kreis) Ab Samstag, 23. Juli ist es im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis verboten, Wasser zur Beregnung und Bewässe-rung aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Da die Wetterprognose für mindestens weitere zwei Wochen hohe Temperaturen und weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, sieht sich das Landratsamt dazu veranlasst, per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahmen zur Beregnung und Bewässerung aus oberirdischen Gewässern zu untersagen.
Die anhaltende Trockenheit und die aktuell hohen Temperaturen haben in den Fließgewässern im Schwarzwald-Baar-Kreis zu markanten Niedrigwas-serabflüssen geführt. An sämtlichen Pegeln des Landkreises befinden sich die Wasserstände unterhalb des Niveaus bei einem Mittleren Niedrigwas-serabfluss (Mittelwert der niedrigsten jährlichen Abflüsse). Für die nächsten Tage und Wochen wird nach wie vor insgesamt sehr warmes und trocke-nes Wetter erwartet.
Die anhaltende Hitze und die fehlenden Niederschläge verursachen in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. Die Folge ist beispielsweise, dass sich Algen bilden und vor allem Fische und alle anderen Klein- und Kleinstlebewesen in den Gewässern gefährdet sind. Fehlt den Gewässern Sauerstoff, kann dies sogar ein Fischsterben auslösen, wie es teilweise in Gewässern des Bundesgebietes bereits der Fall ist.
Erfreulicherweise wurden dem Landratsamt bisher noch keine toten Fische oder sonstige Schäden der Gewässerbiologie im Kreisgebiet gemeldet. Bei den derzeitigen Niedrigwasserverhältnissen können aber verstärkte Was-serentnahmen aus oberirdischen Gewässern die durch die Hitze ohnehin schon stark beanspruchten Gewässerlebensräume zusätzlich beeinflussen.
Um dies zu verhindern hat das Landratsamt beschlossen, den nach den Wassergesetzen eingeräumten Gemeingebrauch zu beschränken. Durch eine Allgemeinverfügung sind nun die bislang genehmigungsfreie Wasser-entnahme aus oberirdischen Gewässern für die Beregnung und Bewässe-rung von Gärten oder auch für die Land- und Forstwirtschaft verboten. Das Verbot gilt bis Ende August und richtet sich an alle Kreisbewohner. Somit auch an die Inhaber von etwaigen, behördlichen Genehmigungen für Wasserentnahmen zu die-sen Zwecken. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Die Allgemeinverfügung kann unter www.schwarzwald-baar-kreis.de bei den Bekanntmachungen in der Rubrik Aktuelles eingesehen werden.