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Landratsamt sucht Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022

Pressemitteilung
Nr.: 153 vom 03.02.2022


Landratsamt sucht Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022


(Schwarzwald-Baar-Kreis) Für die Durchführung des Zensus 2022 be-nötigt die Erhebungsstelle des Schwarzwald-Baar-Kreises rund 200 Erhe-bungsbeauftragte. Nach dem erstmaligen Presseaufruf Ende November sucht das Landratsamt weiterhin zahlreiche Interessenten für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter.
Der Zensus 2022 wird häufig auch als Volkszählung bezeichnet. Bereits seit der letzten Zählung 2011 werden jedoch nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt. Stattdessen werden nach Möglichkeit Angaben aus ver-schiedenen Registern, wie zum Beispiel dem Melderegister, für die statisti-schen Zwecke genutzt. Bundesweit werden daher etwa zehn Prozent der Bevölkerung beispielsweise zu Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsan-gehörigkeit und Wohnsituation im Jahr 2022 befragt.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 ver-schoben.
Die Aufgabe der Erhebungsbeauftragten ist es, im Befragungszeitraum vom 15. Mai bis Ende Juli rund 150 Auskunftspflichtige zu interviewen. Hierfür werden die Erhebungsbeauftragten speziell geschult. Bevor die Erhebungs-beauftragten ihre Tätigkeit aufnehmen, werden sie schriftlich verpflichtet, die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einzuhalten. Die Ergebnisse, die durch die Befragung gewonnen werden, dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 700 Euro gewährt.
Weitere Infos zur Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter sowie zum Zensus 2022 sind unter: www.Lrasbk.de/Zensus2022 erhältlich. Hier ist auch das Anmeldeformular hinterlegt. Auskunft gibt es direkt bei der Erhebungsstel-le, Telefon: 07721 913-5656, Mail: Zensus@lrasbk.de sowie bei der jeweili-gen Gemeinde- und Stadtverwaltung.
Bewerbungen sind bis spätestens 31. März einzureichen.