Schöffenwahl

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 - Bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt!

Sie möchten aktiv mitgestalten? Sie möchten mitentscheiden? Sie möchten mitwirken in Fällen, die das Leben schreibt?

Dann ist das Schöffenamt genau das Richtige für Sie!

Im Herbst dieses Jahres findet wieder die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen für die Land- und Amtsgerichte statt. Die Schöffen entscheiden auf Augenhöhe mit den Berufsrichtern, ihre Stimme zählt gleich viel. Auch über das Strafmaß dürfen die Schöffen mitentscheiden.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Wer Schöffe werden will, bewirbt sich zunächst bei seiner Gemeinde. Der/Die Bewerber/Bewerberin muss folgende Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen:

     • Der/Die Bewerber/Bewerberin darf nicht vorbestraft sein

     • er/sie muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

     • er/sie muss am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 70 Jahre 
        sein

     • er/sie muss die körperlich sowie geistige Eignung für das Schöffenamt besitzen
        sowie

     • die Gewähr zur besonderen Verfassungstreue bieten.

Erfüllt der/die Bewerber/Bewerberin die Voraussetzungen, kommt er/sie auf die vom Gemeinderat zu beschließende Bewerberliste. Diese wird daraufhin an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, welches durch den Schöffenwahlausschuss darüber entscheidet, wer Laienrichter wird.

Die Schöffen erhalten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie Ersatz der Fahrtkosten und sonstiger Aufwendungen.

Sie sind interessiert? Dann melden Sie sich bis spätestens 5. Mai 2023 bei Frau Stefanie Dold, E-Mail Stefanie.Dold(@)triberg.de oder Telefon +49 (0) 7722 953-226.

 

Download Bewerbungsformular zum Schöffen/zur Schöffin (0,97 Mb)

Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffen-bw.de.

Download Leitfaden für Schöffen und Schöffinnendes Ministeriums der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg 

Hier geht es zur Kampagne des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.