Neues aus dem Rathaus

Briefwahl beantragen - Gerne auch online!

Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits postalisch auf dem Weg zu den Wahlberechtigten. Bis circa 7. Mai 2024 sollten alle Wahlberechtigten diese erhalten haben.
Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, können gerne Briefwahlunterlagen beantragen. Da allerdings noch nicht alle Stimmzettel vorliegen, kann es von der Beantragung bis zum Versenden der Unterlagen einige Zeit dauern.
Hier ein Überblick über die Möglichkeiten:

  • Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein. Oder Sie nutzen den Briefkasten am Rathaus in Triberg.
  • Es kann auch ein Online-Antrag über das Internet unter www.triberg.de aufgerufen werden. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

    Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich. Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Dienstag, 4. Juni 2024, 12:00 Uhr, möglich.
  • Briefwahlunterlagen können auch per Mail an wahlen@triberg.de oder per Brief unter Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und bestenfalls mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer beantragt werden.
  • Ebenfalls können Briefwahlanträge persönlich im Bürgerservice der Stadt Triberg, Hauptstraße 57, gestellt werden (täglich von 08:30 – 12:30 und am Mittwoch zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und abzugeben (ab 14.05.2024).
  • Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, Sonntag 09.06.2024 18:00 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus, Hauptstraße 57 abgegeben bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen wie z.B. die Ortsverwaltungen ist nicht möglich.
Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.
Bei Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung (07722 953-226 oder -213).