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Die Anmeldung zur Eheschließung

...Wenn nun diese, sag ich, ihre
Dazu nötigen Papiere
So wie auch die Haushaltsachen
Endlich mal in Ordnung machen
Und in Ehren und beizeiten
Hin zum Standesamte schreiten...
 

Wilhelm Busch: Tobias Knopp


Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.

Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Einen Vordruck dieser so genannten Beitrittserklärung erhalten Sie im Standesamt.


Können beide Verlobte aus wichtigem Grund nicht persönlich kommen, ist eine Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Auch hierzu gibt es einen Vordruck beim Standesamt.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Triberg wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Triberg heiraten möchten. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

 

Die Sprechstunden des Standesamtes für die Anmeldung zur Eheschließung sind:

 

Montag - Freitag:

08:30 – 12:30 Uhr

zusätzlich Mittwoch:

14:00 – 18:00 Uhr