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Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 28. Juli bis 14. August
Die zweite von drei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet in diesem Jahr vom 28. Juli bis 14. August statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 72 Sammelstellen an, wo die Bewohner des Schwarzwald-Baar-Kreises ihre gesundheits- und umweltschädigenden Abfälle kostenlos abgeben können. Die genauen Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte sind in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unter http://www.quellenlandkreis.de/ aufgeführt.

Wie viele Schadstoffe im täglichen Leben anfallen, zeigt das Ergebnis der Schadstoffsammlungen des vergangenen Jahres. Dabei wurden im Schwarzwald-Baar-Kreis rund 110.000 kg Sondermüll über das Schadstoffmobil eingesammelt.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Haushaltsreiniger, Kleinkondensatoren und Feuerlöscher können auch abgegeben werden. Kurzum also alle umweltgefährdenden, krankheitserregenden und brennbaren Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll, noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur.

Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne - sicher verpackt, damit sie nicht in falsche Hände gelangen können. Auch Farb- und Lackreste können umweltgerecht und kostengünstig als Restmüll entsorgt werden, wenn sie gehärtet sind.

Ausgediente Haushaltsbatterien sollten am besten direkt bei den Verkaufsstellen für Haushaltsbatterien kostenlos abgegeben werden. Sie werden auch bei den Wertstoffhöfen und Recyclingzentren und bei der mobilen Schadstoffsammlung angenommen.

 

Ausgediente Autobatterien können ebenfalls direkt beim Handel abgegeben werden, beim Kauf einer neuen Starterbatterie sogar kostenlos. Wer eine Autobatterie ohne Rückgabe einer Altbatterie kauft, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Pfand zahlen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf einer neuen Autobatterie die alte direkt beim Händler abzugeben.

Altöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl „getauscht" werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 kg bzw. 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden noch max. 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren und 2 Feuerlöscher angenommen.

Die Sonderabfälle müssen - wegen möglicher Gefahren - dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden. Das Abstellen von Schadstoffen an der Sammelstelle ist verboten, denn es gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern insbesondere auch Kinder, die aus Neugier gerne abgestellte Behälter untersuchen.

Soweit möglich, sollten die Schadstoffe in ihrer ursprünglichen Verpackung abgegeben werden. Ansonsten sollte der Behälter gut beschriftet, gut verschlossen und von außen sauber sein. Das erleichtert die Zuordnung und vermeidet unnötige Wartezeiten.

Vorsicht: Reste dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann!

Weitere Auskünfte sind über das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamtes unter der Telefonnummer 07721/913-7555 erhältlich.